HONORAR
Beratungshilfe - Wenn Sie im Besitz eines
Berechtigungsscheins für Beratungshilfe sind, können Sie sehr kostengünstig von uns eine Beratung erhalten. Dies ist Teil unseres sozialen Auftrages, sodass wir trotz fehlender Kostendeckung hier einen Service für Sie anbieten.
Wie erhalten Sie einen solchen Schein?
Gemäß § 24a Rechtspflegergesetz müssen Sie bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Antrag auf Beratungshilfe stellen.
Dies setzt voraus, dass:
- es sich um eine Sache aus dem Zivilrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht,
- Sozialrecht, Steuerrecht oder Verfassungsrecht handelt.
- Sie ein niedriges Einkommen erzielen (ca. unter 2.000 brutto € pro Haushalt).
- ein mündlicher oder schriftlicher Antrag bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes gestellt wurde.
- Sie den Sachverhalt sowie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angeben. Hierzu nehmen Sie Ihre
- Verdienstbescheinigung, Ihren Arbeitslosengeldbescheid und Mietvertrag mit zum Amtsgericht.
- und keine mutwillige Rechtswahrnehmung vorliegt.
Von dem Amtsgericht erhalten Sie dann einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe