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HONORAR

RA Gebühren - Unsere Kosten bleiben für Sie transparent!
Wir setzen uns persönlich dafür ein, Kostenrisiken für unsere Mandanten zu vermeiden und Sie entsprechend zu beraten. Vor Mandatserteilung informieren wir Sie gerne über die Höhe der zu erwartenden Kosten, und im Fall einer streitigen Auseinandersetzung über das Kostenrisiko.

Unser Honorar berechnen wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Gesonderte Honorarvereinbarungen, die über das gesetzliche Honorar des RVG hinausgehen, werden von uns in allen Bereichen des Zivilrechts trotz unserer Spezialisierung in aller Regel nicht gefordert. Dies bietet für Sie u.a. den Vorteil, dass unser Honorar von einer evtl. bestehenden Rechtsschutzversicherung voll getragen wird.